Aushubmaterial | Boden | Wiederverfüllung
Das Ziel einer Probenahme ist, aus einer kleinen Teilmenge ein Urteil zu bekommen über die Grundgesamtheit. Die fachlich richtige Probenahme von einem qualifizierten Probennehmer, ist die Grundvoraussetzung für eine einwandfreie Beurteilung. Probenahme bedeutet nicht nur eine Teilmenge in ein Gefäß zu füllen, sondern die Probe soll die Durchschnittseigenschaften des Gesamten enthalten.
Normen | Verordnungen | Gesetze
ÖNORM S 2126 Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub oder Abräumtätigkeit
ÖNORM S 2127 Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnissen und Transportfahrzeugen
ÖNORM EN 14899 Charakterisierung von Abfällen – Probenahme von Abfällen - Rahmen f. die Erstellung und Anwendung eines Probenahmeplans
Deponieverordnung 2008 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Deponien
Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 „Weißbuch“ der österreichischen Abfallwirtschaft (§ 8 Abs. 2 AWG 2002)
Recycling-Baustoffverordnung Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, die Trennung und die Behandlung von bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfällen, die Herstellung und das Abfallende von Recycling-Baustoffen